Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0982
Bei einem pro-palästinensischen Protestcamp in Dortmund forderten Ordner am Mittwochabend (30.10.2024) vier Journalistinnen und Journalisten auf, sich vor Zutritt auf das Gelände an der Emil-Figge-Straße durchsuchen zu lassen. Andernfalls sei ein Zugang zur Versammlung nicht möglich. Zudem untersagten sie den Medien, in dem Protestcamp zu fotografieren und zu filmen. Zwei Reporter berichteten, dass sie später während ihrer Arbeit vom Ordnungsdienst eng begleitet und beobachtet wurden.
Der Einsatzleiter der Polizei nahm umgehend mit der Versammlungsleiterin Kontakt auf und wies unmissverständlich auf die Pressefreiheit als Grundrecht in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Sie wurde angewiesen, Medien ungehindert arbeiten zu lassen und Journalistinnen und Journalisten nicht weiter anzuhalten, sich von Ordnern durchsuchen zu lassen. Die Polizei stellte die Personalien der Versammlungsleiterin fest. Sie hielt sich fortan an die Anweisungen der Polizei.
Polizeipräsident Gregor Lange stellte am Mittwochabend klar: „Die Polizei muss friedlichen Protest schützen und bei Versammlungen auch die Pressefreiheit durchsetzen, wenn diese eingeschränkt wird. Journalistinnen und Journalisten abzutasten und ihre Taschen zu durchsuchen ist ein Eingriff in eine freie und ungehinderte Berichterstattung. Es ist das grundgesetzlich garantierte Recht von Journalisten, in Wort und Bild auch über öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu berichten – und zwar ohne jegliche Zugangskontrolle in Form von Durchsuchungen und ohne ein Film- und Fotografierverbot.“
An dem Protestcamp nahmen 80 Personen teil. Im weiteren Verlauf blieb die Versammlung störungsfrei.
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