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ZOLL-H: Verstoß gegen das Anti-Doping- und das Arzneimittel-Gesetz in Hannover …

ZOLL-H: Verstoß gegen das Anti-Doping- und das Arzneimittel-Gesetz in Hannover …
ZOLL-H: Verstoß gegen das Anti-Doping- und das Arzneimittel-Gesetz in Hannover …


Zollfahndungsamt Hannover

Hannover (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover, des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Hannover, der Lebensmittelüberwachung der Stadt Hannover sowie des Zollfahndungsamts Hannover

Am 10.09.24 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts Hannover unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hannover die Wohn- und Geschäftsräume zweier Personen in Hannover und Langenhagen. Die Beschuldigten im Alter von 40 und 68 Jahren, die gemeinsam einen Internethandel mit Sporternährung und Nahrungsergänzungsmitteln betreiben, stehen im Verdacht des Verstoßes gegen das Anti-Doping- und das Arzneimittel-Gesetz. Begleitet wurden die Maßnahmen durch die Lebensmittelüberwachung der Stadt Hannover sowie das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover.

Die Durchsuchungsmaßnahmen am Dienstag führten zur Sicherstellung von rund 55.000 Kapseln, über 32 Kilogramm Pulver und 15 Litern dopingmittelverdächtiger Stoffe. Ebenso wurden etwa 93.000 Kapseln sowie über 95 Kilogramm Pulver an arzneimittelverdächtigen Stoffen sichergestellt.

Grundlage der Ermittlungen war die Beschlagnahme von 27 Paketsendungen in der Schweiz, die vom Internethandel hiesiger Beschuldigter an Privatpersonen in der Schweiz versandt worden waren und in allen Fällen dopingmittelverdächtige Substanzen enthielten. „Das vorläufige Ermittlungsergebnis unterstreicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, durch die solche Erfolge in der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oftmals überhaupt erst ermöglicht werden“, so Axel Harries, stellvertretender Leiter des Zollfahndungsamts Hannover.

Der 40-jährige Beschuldigte war bereits 2017 in den Fokus der Ermittler getreten und 2021 vom Landgericht Hannover wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Dopingmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

„Gemeinsame Kontrollen sind ein wichtiger Baustein einer effektiven Gefahrenabwehr und Ergebnis einer bereits seit mehreren Jahren bestehenden vertrauensvollen Kooperation zwischen den Behörden, die ihre jeweiligen Kompetenzen gebündelt im Interesse unserer Verbraucher*innen einsetzen können. Ich bedanke mich für die Initiative und das Engagement aller Beteiligten, für die Vorbereitung und Durchführung“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover.

Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hannover unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hannover dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hannover
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-

Julia Söllner
– Pressesprecherin –
Tel.: +49 – (0) 511 8990 1004
Mobil: 0171 / 9712963

Email: presse@zfah.bund.de

oder

Staatsanwaltschaft Hannover
Kathrin Söfker
-Pressesprecherin-
Tel.: 0511 347-3106
Mobil: 0172 9112335
Fax: 0511 347-3513
E-Mail: STH-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Hannover, übermittelt durch news aktuell



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