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BPOLI S: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung – Verbot des Mitführens …


Bundespolizeiinspektion Stuttgart

Stuttgart (ots)

Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom
19. Juni 2024 (00:00 Uhr) bis zum 15. Juli 2024 (06:00 Uhr) eine
Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände für
folgende fünf Verkehrsstationen: Hauptbahnhof Stuttgart, Bahnhof Stuttgart – Bad
Cannstatt, S-Bahnhof Stuttgart Neckarpark, Hauptbahnhof Mannheim und
Hauptbahnhof Karlsruhe.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Verkehrsstationen
einschließlich der gesamten Gebäudekomplexe, angeschlossenen Personentunnel und
zugehörigen Bahnsteige auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des
Bundes.

Das Verbot wurde aus Sicherheitsgründen erlassen, um Gewaltstraftaten mit
gefährlichen Gegenständen anlässlich der UEFA EURO 2024 zu verhindern. Die
Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei
Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und
ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 EUR festgesetzt werden. Weitere
Folgen können zudem ein Platzverweis oder die Anregung eines Hausverbotes sein.

Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der
Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Gefährliche Gegenstände im
Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem
Waffengesetz verboten und maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit
geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Dies sind u.a.
Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß-
und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge und Messer aller Art.

Eine konkrete Auflistung der gefährlichen Gegenstände sowie vom Mitführverbot
ausgenommene Personen und weitere Bestimmungen können in der Allgemeinverfügung
auf der Website der Bundespolizei nachgelesen werden: https://www.bundespolizei.
de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/240618-allgemeinverfuegung-bpo
ld-s.html;jsessionid=9A93951EADBC6F0759E78A294F1FDD4D.2_cid388.

Zudem wird auf Plakaten in den fünf Verkehrsstationen auf das Mitführverbot

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 07031 2128-1111
E-Mail: presse.stuttgart@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell





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