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POL-NE: Autofahrerin verletzt sich bei Unfall leicht – Beifahrer entfernt sich vor dem …


Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

Neuss (ots)

Eine 26 Jahre alte Frau aus Köln ist am Sonntag (16.06.), gegen 23:30 Uhr, mit ihrem weißen VW Polo an der Einmündung Norfer Straße / Berghäuschensweg verunfallt. Sie verletzte sich dabei leicht. Ihr Beifahrer soll sich noch vor dem Eintreffen der Polizei von der Unfallstelle entfernt haben.

Die Frau hatte die Norfer Straße in Richtung Berghäuschensweg befahren. An der Einmündung wollte sie nach links Richtung Dormagen abbiegen. Aus bislang unbekannten Gründen überfuhr die Kölnerin eine Verkehrsinsel, kollidierte dort mit einem Verkehrszeichen und kam schließlich auf der gegenüberliegenden Straßenseite an einer Leitplanke zum Stehen.

Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit in Folge einer vorausgegangenen Drogen- oder Medikamenteneinnahme. Da ein Vortest positiv auf Amphetamin und THC reagierte, musste die 26-Jährige eine Blutprobe abgeben. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt.

Warum sich der Beifahrer vor dem Eintreffen der Polizei von der Unfallstelle entfernt hat, konnte bislang nicht geklärt werden. Die Autofahrerin will den Mann, bei dem es sich um ihren Freund handeln soll, nur vom Vornamen kennen.

Der mutmaßlichen Beifahrer soll circa 25 Jahre alt und etwa 175 Zentimeter groß sein. Er hat nach Angaben der Frau blonde Haare, die an den Seiten kurz, auf dem Oberkopf aber etwas länger geschnitten sind. Bekleidet war er mit einem weißen Hemd und einer schwarzen Hose.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat 1 zu melden.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.

Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.

Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.

Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
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