POL-PDTR: Alltagsgeschäft ohne herausragende Einsatzlagen – Das Wochenende der PI Trier


Polizeidirektion Trier

Trier (ots)

Ein Wochenende, das ohne spektakuläre Einsätze verlief, liegt hinter den Beamten der Polizeiinspektion Trier. Bei einer Gesamtzahl von knapp 160 Einsatzanlässen lag die Belastung allerdings auf einem vergleichbaren Niveau wie an den vergangenen Wochenenden, sodass mitnichten Langeweile aufkam.
Neben einer Vielzahl an sogenannten sonstigen Vorgängen, die beispielsweise den Umgang mit hilflosen oder psychisch kranken Menschen zum Inhalt haben, waren insgesamt 23 Verkehrsunfälle und 43 Strafanzeigen erfasst worden.

Beispielhaft sei eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erwähnt, die am frühen Sonntagmorgen gegen 03.00 Uhr in der Trierer Innenstadt aufgenommen werden musste.
Die 21jährige Radfahrerin hatte sich zwar legitim zu dieser Zeit in der Fußgängerzone mit ihrem Fahrzeug bewegt, hatte aber aufgrund ihres Fahrverhaltens die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich gezogen.
Die Anhaltezeichen zum Zwecke einer Kontrolle hatte sie im Folgenden ignoriert und zog es stattdessen vor, in die Judengasse zu flüchten, wo sie sich erstmal auf der Toilette eines Imbisses zu verstecken versuchte. Doch auch dies half nichts, denn als sie dort wieder herauskam, erwarteten sie bereits die wartenden Polizisten.
Ein erster Alkoholtest ergab bei der Dame einen Wert von über zwei Promille, weshalb eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet werden musste.
Im Gegensatz zum motorisierten Verkehr (1,1 Promille) liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bei einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut. Kommen jedoch sogenannte Ausfallerscheinungen, wie beispielsweise unsichere Fahrweise hinzu, kann der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§316 des Strafgesetzbuches) auch schon bei niedrigeren Werten erfüllt sein. Obligatorisch ist im weiteren Verlauf auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle, die Prüfungen zur generellen Geeignetheit vornimmt und das alkoholisierte Radfahren möglicherweise auch Konsequenzen für den Führerschein zur Folge hat.
Zum eigenen Schutz, aber auch zum Wohle anderer Verkehrsteilnehmer wird daher geraten, bei eigener Alkoholisierung auf jegliche aktive Verkehrsbeteiligung zu verzichten und besser nach Alternativen Ausschau zu halten.

Aufgrund mehrerer Diebstähle möchte die Polizei erneut an den verantwortungsvollen Umgang mit eigenen Wertsachen appellieren. Auch wenn die Taten untereinander nicht in einen Zusammenhang zu bringen sind, hatten hier einzelne fahrlässige Umgänge mit Jacken, Portemonnaies und Smartphones Gelegenheiten für Langfinger geboten. Tatorte waren alltägliche Umgebungen wie Gastronomie, Supermarkt und Krankenhaus. Halten Sie ihre Wertgegenstände im Blick und vertrauen Sie nicht nur an das Gute im Menschen!

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