POL-HRO: Brand einer Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf am 19.10.2022 …


Polizeipräsidium Rostock

Rostock (ots)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gegen einen 32 Jahre alten Mann Haftbefehl wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung in einem Fall sowie der Brandstiftung in drei weiteren Fällen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.Der Beschuldigte, bei dem es sich um einen Feuerwehrmann handelt, ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, in den Abendstunden des 19.10.2022 das aus Reet bestehende Dach des ehemaligen Hotels „Schäfereck“ in Groß Strömkendorf, welches zur Tatzeit als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine diente, unter Verwendung eines Brandlegungsmittels in Brand gesetzt zu haben. In der Folge brannte das Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hielten sich in dem Gebäude 14 Flüchtlinge und drei Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes auf, die alle unverletzt das Objekt verlassen konnten. Es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe.Der Sachverständige für Brandursachenermittlung hat im Ergebnis seiner Untersuchung festgestellt, dass es sich um eine willentlich herbeigeführte Inbrandsetzung des Gebäudes gehandelt hat, die mit offenem Feuer und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Hinzunahme von Brandlegungsmitteln erfolgte.Soweit vor der Tat auf einem Eingangsschild der Unterkunft durch bislang unbekannte Täter ein Hakenkreuz angebracht worden war, haben die bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit dem Brandgeschehen und damit für eine politisch motivierte Tat ergeben.Die umfangreichen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, für die seitens der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet wurde, sprechen vielmehr dafür, dass es sich bei dem Brandgeschehen in Groß Strömkendorf um einen Teil einer Brandserie von 19 Taten im Bereich des Amtes Steinburg-Neuhausen handelt.Insoweit ist der Beschuldigte darüber hinaus dringend tatverdächtig, am 30.06.2022 ein Feuer in einem zwischen Niendorf und Alt Bukow befindlichen Waldgebiet gelegt, am 12.08.2022 in Blowatz einen Carport in Brand gesetzt sowie am 12.09.2022 eine auf einer Ackerfläche zwischen Kalsow und Kartlow gelegene und aus 300 bis 500 Strohballen bestehende Strohmiete, die vollständig niederbrannte, angezündet zu haben.Der dringende Tatverdacht stützt sich auf Zeugenaussagen und Spuren, die die Annahme rechtfertigen, dass sich der an den Feuerwehreinsätzen beteiligte Beschuldigte bereits zu den Tatzeiten an den Tatorten aufgehalten hat.Die weiteren 15 Brände sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.Der wegen Brandstiftungsdelikten strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte hat die Taten in Abrede gestellt. Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:§ 306 Abs. 1 StGB (Brandstiftung) – Wer fremde Gebäude oder Hütten, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
§ 306a Abs. 1 StGB (Schwere Brandstiftung) – Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

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