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POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim – Mit rund 3,5 Promille im Straßenverkehr unterwegs


Polizeipräsidium Pforzheim

Pforzheim (ots)

Nachdem sich ein 48 Jahre alter Fahrradfahrer am Freitagmittag kurzzeitig in den Anlieferungsbereich eines Supermarkts gelegt hatte, muss er sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Gegen 14:45 Uhr fiel Mitarbeitern des Supermarkts der 48-Jährige auf, welcher deutliche Ausfallerscheinungen aufwies. Man bat den Mann, sich aus der Gefahrenzone zu begeben und als er versuchte, seine Fahrt fortzusetzten, wurde die Polizei verständigt. Nachdem die Beamten beschleunigt angefahren waren, bemerkten sie den deutlichen Alkoholgeruch des Mannes. Ein Atemalkoholvortest wies auf seine absolute Fahruntauglichkeit hin. In einem Krankenhaus wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.

Sabine Maag, Pressestelle

Hinweise Ihrer Polizei:

Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger:
Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!

Für Fußgänger oder Fußgängerinnen gibt es keine Alkoholgrenzwerte! Wer als alkoholisierter Fußgänger einen Unfall verursacht, muss für seinen Schaden haften und hat mit rechtlichen Folgen zu rechnen.
(Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/ )

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell



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