Bremerhaven (ots)
Die Beamten der Polizei Bremerhaven wurden am Dienstagmittag, dem 13. September, zu einem Unfall mit einem sogenannten E-Scooter in der Adolf-Kolping-Straße, im Bremerhavener Ortsteil Königsheide, gerufen. Dabei wurde ein Kind leicht verletzt.
Bei diesem Alleinunfall stürzte der Vater, der gemeinsam mit seinem 4-jährigen Sohn auf dem E-Scooter fuhr, in Höhe der Heinrich-Brauns-Straße offenbar aufgrund eines Fahrfehlers zu Boden. Dabei erlitt der Junge leichte Verletzungen. Er wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen ins Klinikum Reinkenheide gebracht.
Für die Nutzung solcher E-Scooter, die rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden, gibt die Polizei Bremerhaven erneut folgende wichtigen Hinweise:
- Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. - Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist nicht erlaubt. - Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. - E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. - Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt verboten. - Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich das Tragen eines Helmes!
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Jens Ammermann
Telefon: 0471/9531401
E-Mail: j.ammermann@polizei.bremerhaven.de
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