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POL-Bremerhaven: 4-jähriger bei Unfall mit E-Scooter verletzt


Polizei Bremerhaven

Bremerhaven (ots)

Die Beamten der Polizei Bremerhaven wurden am Dienstagmittag, dem 13. September, zu einem Unfall mit einem sogenannten E-Scooter in der Adolf-Kolping-Straße, im Bremerhavener Ortsteil Königsheide, gerufen. Dabei wurde ein Kind leicht verletzt.

Bei diesem Alleinunfall stürzte der Vater, der gemeinsam mit seinem 4-jährigen Sohn auf dem E-Scooter fuhr, in Höhe der Heinrich-Brauns-Straße offenbar aufgrund eines Fahrfehlers zu Boden. Dabei erlitt der Junge leichte Verletzungen. Er wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen ins Klinikum Reinkenheide gebracht.

Für die Nutzung solcher E-Scooter, die rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden, gibt die Polizei Bremerhaven erneut folgende wichtigen Hinweise:

   - Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt 
     sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
   - Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. 
     Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist 
     nicht erlaubt.
   - Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
   - E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern 
     nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege 
     und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
   - Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist 
     während der Fahrt verboten.
   - Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können 
     schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt 
     ausdrücklich das Tragen eines Helmes!

Rückfragen bitte an:

Polizei Bremerhaven
Jens Ammermann
Telefon: 0471/9531401
E-Mail: j.ammermann@polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/

Original-Content von: Polizei Bremerhaven, übermittelt durch news aktuell



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