Prozessauftakt: OLG Stuttgart wartet mit Entscheidung über Musterfeststellungsklage …


Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Lahr (ots)

Am Oberlandesgericht Stuttgart verlief der Prozessauftakt zur Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Mercedes-Benz Group AG am 12. Juli 2022 für die Verbraucher erfolgsversprechend. Die 24. Kammer will mit ihrem Urteil Entscheidungen in wichtigen Verfahren des Bundesgerichtshofs (BGH) und Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Die nächste Verhandlung soll am 24. Januar 2023 stattfinden. Am EuGH bahnt sich aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer eine komplett neue verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal an ( Az. C-134/20). Möglicherweise braucht es dann für eine Verurteilung der Autohersteller nicht einmal mehr vorsätzliches Handeln nach §826 BGB. Mit dem EuGH-Urteil wird Ende des Jahres gerechnet.

Die Kanzlei-Gründer vertreten in einer Spezialgesellschaft für den klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2800 Verbraucher. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW- Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt.

Abgasskandal: Mercedes gerät zum Prozessauftakt in die Defensive

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart stellte zu Beginn des mündlichen Verhandlung klar, dass die Kammer mit einem Urteil erst auf Entscheidungen am Bundesgerichtshof (BGH) und Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Diesel-Verfahren warten wird. Der BGH will gegen Ende des Jahres den unteren Instanzen Hinweise geben, wie im Diesel-Abgasskandal weiter zu verfahren sein wird. Abhängig sind die BGH-Äußerungen auch von einer Entscheidung am EuGH. Hier hatte sich der Generalanwalt Athanasios Rantos am 2. Juni 2022 in einem Daimler-Verfahren höchst verbraucherfreundlich geäußert. Teile der bisherigen Rechtsprechung des BGH wie beispielsweise die Nutzungsentschädigung müssten überdacht werden. In der Regel folgt der EuGH den Ausführungen der Generalanwälte.

Die Kammer denkt auch darüber nach, das Musterverfahren am Oberlandesgericht Stuttgart auszusetzen. Dabei geht es um Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Gegen die in dem Musterfeststellungsverfahren streitgegenständlichen Mercedes-Modelle liegen Rückruf-Bescheide vor. Vorwurf: Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen Mercedes ist gegen diese Bescheide gerichtlich vorgegangen. Daher sind sie noch nicht rechtskräftig. Die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart laufen noch. Das OLG Stuttgart sieht die Bescheide als wichtig für das Musterverfahren an. In dem Zusammenhang kritisiert der Vorsitzende Richter die Geheimniskrämerei von Mercedes zum streitgegenständlichen Diesel-Motor OM651. Der Autobauer will keine näheren Informationen zur Funktionsweise des Motors rausrücken. Da es bereits mit dem OM654 ein Nachfolgemodell gibt, Mercedes das Kapitel Verbrenner-Motor bald beenden will, ist dem Gericht nicht klar, warum an der Geheimhaltung aus Betriebsgründen festgehalten wird.

Ebenso kritisch wird es für Mercedes beim Thema rechtskräftige Strafbefehle gegen Mitarbeiter und das vorsätzliche Handeln der Konzernspitze im Abgasskandal. Die Staatsanwaltschaft hatte nach jahrelangen Ermittlungen im vergangenen Jahr Strafbefehle erlassen. Hier hätte das Oberlandesgericht gerne Namen der Betroffenen, um unter Umständen eine Zeugenbefragung durchzuführen. Auch ein Kartellverfahren, in dem Mercedes involviert ist, kam in diesem Zusammenhang zur Sprache. Autohersteller sollen die Größe des AdBlue-Tanks abgesprochen haben. AdBlue reinigt die Abgase vom gefährlichen Stickoxid. Wie ist hier jedoch der Zusammenhang mit dem Musterverfahren und dem Abgasskandal? Wer zu kleine Tanks einbaut, könnte auch die Abgasreinigung manipulieren, damit die Verbraucher nicht zu häufig an die AdBlue-Zapfsäule fahren müssen. Bei den AdBlue-Tanks warf der Richter daher auch das Thema Vorsatz auf. Denn Absprachen mit anderen Herstellern werden wohl kaum in den unteren Führungsetagen ausgehandelt.

Musterverfahren betrifft rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge

In dem Musterverfahren am Oberlandesgericht Stuttgart geht es um insgesamt rund 50.000 Fahrzeuge hat ( Az. 24 MK 1/21). Für die Klage haben sich rund 2800 Verbrauch angemeldet. Die Klage umfasst nur bestimmte Mercedes-Modelle der GLC- und GLK-Reihe. In ihnen verbaute Mercedes den Motortyp OM 651. Außerdem liegen amtliche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Fahrzeuge vor. Übrigens kann sich an der Klage auch beteiligen, wer sein Auto bereits verkauft oder verschrottet hat. Konkret geht es um folgende Modelle:

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

GLK 220 BlueTec

GLK 250 BlueTec

Das verhandelnde Oberlandesgericht Stuttgart soll erstens klären, ob Daimler überhaupt sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt hat und zweitens, in welchen Autos welche Abschalteinrichtungen verbaut worden sind. Dabei geht es nicht um das in den Medien stark thematisiert Thermofenster, das die Abgasreinigung über die Außentemperatur regelt. Daimler soll zahlreiche andere Manipulationen am Motor vorgenommen haben. Da geht es um die Einspritzung von AdBlue-Harnstofflösung, um die Abgasrückführung und die Temperaturregelung für das Kühlwasser. Letztlich sollen die Motoren auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten. Im normalen Straßenverkehr soll die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet werden.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Mercedes an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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