POL-UL: (UL) Ulm – Schwörmontag und Nabada – Ausgelassen feiern aber mit Verstand / …


Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

Der traditionelle Schwörmontag und das Nabada finden dieses Jahr am 18.07.2022 statt. Die Polizei weist darauf hin, dass es, wie bei jeder Veranstaltung, Regeln und Grenzen gibt. Sie dienen der Sicherheit jedes Veranstaltungsteilnehmers und dem reibungslosen Verlauf des Ulmer Festes.

Insbesondere bittet die Polizei:

   - Springen Sie nicht von Brücken in die Donau. Die Wasserstand ist
     derzeit sehr niedrig, an vielen Stellen beträgt die Wassertiefe 
     sogar deutlich weniger als einen Meter. Sie können sich bei 
     einem Sprung in zu flaches Wasser schwer verletzen.
   - Gehen Sie nicht alkoholisiert ins Wasser. Bei einer maximalen 
     Temperatur des Wassers von 16 bis 18 Grad kann ihr 
     Herz-Kreislauf-System leiden und es kann es zu medizinischen 
     Notfällen kommen.
   - Bilden Sie keine großen Bootsverbände beim Nabada. 
     Rettungskräfte müssen möglichst ungehindert zu Personen gelangen
     können, die Hilfe brauchen. -  Führen Sie eine Teilnehmerliste, 
     auf der Sie notieren, wer mit ihnen im Boot sitzt. Im 
     Unglücksfall können Rettungskräfte dadurch schnell die 
     Vollzähligkeit der Geretteten erkennen.
   - Bespritzen Sie die Zuschauer nicht mit Wasser. Die Regeln der 
     Veranstaltung lassen das nicht zu.

Das Polizeipräsidium Ulm appelliert an die Vernunft und Besonnenheit aller Teilnehmer und „Kapitäne“. Es soll eine Veranstaltung sein, bei der alle Spaß haben und sicher nach Hause kommen. Wie in jedem Jahr ist die Polizei präsent und zeigt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent an. Sie ist aber auch Ansprechpartner vor Ort, wenn Feiernde Schutz suchen.

Parkhinweis:

In der Innenstadt von Ulm feiern in der Schwörwoche gewöhnlich Tausende Menschen ausgelassen miteinander. Die Polizei weist auf P+R Parkplätze und die öffentlichen Verkehrsmittel hin, um den Straßenverkehr zu entlasten und die Umwelt zu schonen.

Hinweise zum Feiern mit Alkohol:

   - Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen 
     sowieso.
   - Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren 
     Führerschein verlieren.
   - Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer 
     unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
   - Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist 
     gut investiert.
   - Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, 
     wer auf dem Heimweg fährt und somit nüchtern bleibt.
   - Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto - das kann
     lebensgefährlich sein.
   - Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber 
     die Folgen ihres Handelns oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen 
     die Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in 
     die Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder
     Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von 
     Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch 
     Mix-Getränken und Alkopops - sind ihnen aber untersagt.

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Jürgen Rampf und Andrea Wagner, PP Ulm, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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