Bundespolizeidirektion München: Drei Haftbefehle bei G7-Grenzkontrollen vollstreckt


Bundespolizeidirektion München G7-Einsatz

Bundespolizeidirektion München: Drei Haftbefehle bei G7-Grenzkontrollen vollstreckt

Freilassing (ots)

Die Freilassinger Bundespolizei hat am Samstag (18. Juni) drei mit Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Die Männer sitzen nun im Gefängnis.

Am Samstagfrüh stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizei ein Taxi mit österreichischer Zulassung an der Saalbrücke Freilassing.

Während der Kontrolle versuchte einer der Insassen in ein nahes Waldstück zu fliehen.
Beamte der Bundespolizei konnten dies jedoch verhindern.

Bei einer Abfrage seiner Personalien wurde schnell klar, warum der Deutsche sich der Polizeikontrolle entziehen wollte.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit zwei Haftbefehlen nach dem 27-Jährigen.
Zudem war sein Führerschein zur Sicherstellung ausgeschrieben.
Die verhängte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6.700 Euro konnte der Mann nicht zahlen.
Die Beamten lieferten ihn deshalb in eine Haftanstalt ein, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von über vier Monaten absitzen muss.

Einige Stunden später ging den Fahndern der nächste Gesuchte ins Netz.
Bei einer Kontrolle in Laufen stoppten die Bundespolizisten ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung.
Der Fahrer, ein 40-jähriger Iraner, konnte dabei lediglich eine abgelaufene Anlaufbescheinigung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorweisen. Einen Führerschein hatte er auch nicht.
Seine beiden Begleiter, ein 32- und ein 37-jähriger Iraner wiesen sich mit deutschen Flüchtlingspässen aus.
Eine Überprüfung des Fahrers ergab, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem Iraner per Haftbefehl suchte.
Zudem suchten sechs weitere Staatsanwaltschaften per Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz nach dem 40-Jährigen.
Da der Iraner in der Vergangenheit nach begangenen Straftaten mit unbekanntem Aufenthalt untergetaucht war, stockten die Strafverfahren – bis jetzt.

Nach einer Anzeige wegen der versuchten unerlaubten Einreise sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis brachten die Polizisten den 40-Jährigen in eine Haftanstalt.

Auch für einen 21-jährigen Kroaten endete die Einreise nach Deutschland über die Saalbrücke per Reisebus hinter Gittern.
Wegen Handels mit nicht geringen Mengen und Besitz von Betäubungsmitteln suchte das Amtsgericht München nach dem jungen Mann.
Die Bundespolizisten lieferten ihn zur Untersuchungshaft in ein Gefängnis ein.

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