POL-DN: Volltrunkener Fußgänger überlebt dank Ausweichmanöver


Polizei Düren

Düren (ots)

Unmittelbar vor den Toren der Dürener Polizeiwache ereignete sich am späten Sonntagabend ein Verkehrsunfall, dessen Ursache unzweifelhaft ein hochgradig alkoholisierter Passant gesetzt hat.

Nach den bisherigen Feststellungen der Polizei waren der 23 Jahre alte Dürener und ein 25-jähriger Begleiter nach einem durchzechten Abend um 23:15 Uhr zunächst als Fußgänger unterwegs. In Höhe der Zufahrt auf die Polizeiliegenschaft wollten die beiden Männer die zweispurige August-Klotz-Straße, unter Nutzung einer Querungshilfe, in Richtung Pleußmühle/Innenstadt überschreiten. Dabei war der 25-Jährige erfolgreich vorgelaufen, der 23-Jährige blieb jedoch zurück. Zur selben Zeit befuhr ein 29 Jahre alter Autofahrer aus Hürtgenwald die August-Klotz-Straße in Fahrtrichtung Aachener Straße. Urplötzlich und soeben noch rechtzeitig erkannte er einen mitten auf der Fahrbahn liegenden Mann.
Der aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr verkehrstüchtige Dürener war aus eigenem Verschulden auf den Bauch gefallen. Während er dort lag, hatte der völlig überraschte Autofahrer aufgrund der Situation blitzartig bremsen und nach rechts ausweichen müssen, so dass die Vorderreifen schräg über den Gehweg knallten und sogar ein Reifen platzte. Das reaktionsschnelle Handeln hat sicherlich erheblichen Anteil am unverletzten Überleben des 23-Jährigen, der von seinem ebenfalls stark angetrunkenen Kumpel von der Straße geholt und sicherheitshalber auf das Mäuerchen am Polizeihof gesetzt wurde.

Ein Polizeibeamter, der nur wenig später aus der Wache vors Haus trat, war schnell zur Stelle und konnte später dokumentieren, dass der unfallbeteiligte Fußgänger sich alkoholbedingt nicht mehr aus eigener Kraft auf den Beinen halten konnte. Ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest wies 2,74 Promille in der Atemluft aus.

Für Fußgänger gibt es zwar keine Alkoholgrenze. Dennoch müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen und für Schäden haften, wenn sie im betrunkenen Zustand einen Verkehrsunfall verursachen.

Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und dem Beschuldigten zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnehmen lassen. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.

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