Hamburg (ots)
Zeiten: 15.04.2022 – 17.04.2022
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Die Kontrollgruppe „Autoposer“ hat über die Osterfeiertage im Rahmen von mobilen Verkehrskontrollen mehrere verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft.
Insgesamt wurden 68 Fahrzeuge und 72 Personen überprüft. 12 Fahrzeuge mussten sichergestellt werden, weil der Verdacht besteht, dass sie technisch unzulässig verändert wurden. 14 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, ihre Betriebserlaubnis ist erlöschen.
Im Besonderen kam es zu nachstehenden Sachverhalten:
- Anlässlich der Auftaktveranstaltung der Tunerszene auf einem Tankstellengelände in Hamburg-Bergedorf waren Polizeibeamte der Kontrollgruppe "Autoposer" vor Ort. Unweit der Tankstelle im Wilhelm-Iwan-Ring wurde ein 24-jähriger Deutscher mit seinem 3er BMW (305 PS) anlässlich auffallender Abgasgeräuschentwicklung überprüft. Der fahrende Halter, dessen Fahrzeug im Jahr 2021 bereits stillgelegt worden war, hatte die Abgasanlage manipuliert, so dass das zulässige Abgasgeräusch statt der zulässigen 81dB mit bis zu 99 dB gemessen wurde.
- In der Amandus-Stubbe-Straße wurde ein Peugeot 206 (108 PS) eines 45-jährigen Deutschen angehalten, weil die Abgas-geräuschentwicklung untypisch erschien. Die Geräuschpegel-messung ergab 95 dB bei zulässigen 83 dB. Ursache war ein fehlender Mittelschalldämpfer, der durch ein Rohr ersetzt worden war. Dazu war ein Fahrwerk mit einer Spurverbreiterung verbaut, welches nicht abgenommen worden war.
- Auf der BAB 25 wurde der VW Golf GTI eines 21-jährigen Deutschen angetroffen. Auch hier erschien die Lautstärke, die der Motor erzeugte, auffällig. Neben eingetragenen technischen Veränderungen wurde ein unzulässiger Katalysator und ein fehlender Mittelschalldämpfer festgestellt. Die Geräuschpegelmessung ergab einen Wert von über 100 dB.
- In der Hans-Duncker-Straße wurde ein VW Golf R32 (250 PS) eines 26-jährigen Deutschen überprüft. Die Verkehrskontrolle ergab eine unzulässige Abgasanlage mit einer fernbedienbaren Abgasklappe. Bei manuell geöffneter Abgasklappe ergab die Standgeräuschmessung 109 dB bei zulässigen 92 dB. Somit war die Betriebserlaubnis als erloschen anzusehen.
- Im Wilhelm-Ivan-Ring wurde der Toyota Supra (280 PS) eines 33- jährigen Deutschen überprüft. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass ein schallreduzierendes Element aus der Abgasanlage entfernt worden war. Dies führte zu einer Geräuschverschlechterung von 12 dB. Gemessen wurden 100 dB.
- Rund um den Zollenspieker wurde ein Kontrollteam auf diverse Motorräder aufmerksam. Hierbei war besonders das Fahrgeräusch der Abgasanlagen auffällig. Ein 30-jähriger Deutscher wurde mit seinem Harley-Davidson Krad (122 PS) überprüft. Die Kontrolle ergab einen fehlenden dB-Killer der Abgasanlage und somit eine massive Geräuschverschlechterung um 15 dB. Die Standgeräuschmessung ergab 103 dB.
- An gleicher Örtlichkeit wurde ein 54-jähriger Deutscher mit seinem Harley-Davidson Krad (47 PS) überprüft. Da die Abgasanlage nur aus einem Rohr bestand, wurde eine Schallpegelmessung durchgeführt, die aufgrund drohender Hörschäden bei 114 dB abgebrochen worden war. Dieser Wert ist vergleichbar mit einem Drucklufthammer und liegt nur knapp unterhalb der Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs.
- Zeitgleich wurde ein 21-jähriger Türke mit seinem Harley-Davidson Krad (76 PS) überprüft. Hier wurde ein Luftfilter in Verbindung mit der Abgasanlage ohne Nachweis der Zulässigkeit verbaut. Eine manuelle Abgasklappe wurde festgestellt, diese führte zu einer Geräuschentwicklung in Höhe von 105 dB.
- Ein 56-jähriger Deutscher fiel mit seiner Suzuki VKL800 (53 PS) am Zollenspieker Hauptdeich durch seine lauten Fahrgeräusche auf. Eine Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 100 dB bei zulässigen 92 dB. Grund für die Geräuschverschlechterung war unter anderem ein durchgestochener Katalysator.
- Im Warwischer Hauptdeich wurde ein 29-jähriger Deutscher videografiert, der dort bei erlaubten 50 km/h mit 135 km/h in seinem BMW 135 I (305 PS) unterwegs war. Den Fahrer erwartet neben einem Bußgeld von 1600 Euro zusätzlich 2 Punkte in Flensburg sowie ein 3- monatiges Fahrverbot
Alle sichergestellten Fahrzeuge werden in den nächsten Tagen dem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt, um technisch begutachtet zu werden. Den jeweiligen Fahrer und Fahrzeughalter erwarten entsprechende Bußgeldbescheide und die Auferlegung der Verfahrenskosten.
Um anschließend wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der technisch zulässige Zustand der Fahrzeuge wiederhergestellt und vorgezeigt werden.
Die Kontrollgruppe „Autoposer“ wird auch weiterhin Schwerpunkteinsätze durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Lg.
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