POL-UL: (GP)(UL) Region: Polizei kontrolliert Raser, Poser und Tuner / Am sogenannten …


Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

Schon seit längerem nutzt die Poser- und Tuningszene den Karfreitag um mit einem nach ihrer Lesart „Car-Freitag“ auf sich aufmerksam zu machen. An diesem Tag beobachtet die Polizei bundesweit Treffen der Tuningszene, auch im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm.
Um die Sicherheit aufrecht zu erhalten, hat die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm an diesem Tag gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Polizei achtete insbesondere darauf, dass unnötiger Lärm vermieden wird und dass die technischen Umbauten an den Autos und Zweirädern nicht zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden können.
Motorradfahrer stellen allein aufgrund der baulichen Beschaffenheit ihrer „Bikes“ eine übermäßig gefährdete Gruppe dar.
Unterstützung erhielt die Polizei von Sachverständigen, die gemeinsam mit den besonders geschulten Beamtinnen und Beamten einen Blick unter die Motorhaube warfen. Unterstützt wurde die Ulmer Polizei an diesem Tag auch vom Polizeipräsidium Einsatz und Spezialisten von anderen Polizeipräsidien.
Zudem stellte die Stadt Eislingen an der bekannten „Rennstrecke“ zwischen Göppingen und Eislingen ihren Blitzer-Anhänger auf.

Im Landkreis Göppingen und im Stadtgebiet Ulm überprüfte die Polizei zwischen 11.00 Uhr und 22.00 Uhr ca. 230 Fahrzeuge und 245 Personen.

Unvorschriftsmäßig aufgemotzte Fahrzeuge und Motorräder, tiefer, breiter, vermeintlich schöner, lauter, schneller stellen eine Gefahr für die Fahrer selbst, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. 30 der kontrollierten Fahrzeuge wiesen teils erhebliche Mängel auf. An diesen war die Betriebserlaubnis erloschen. Diese erlischt zum Beispiel durch unvorschriftsmäßige Veränderungen beim Tieferlegen der Fahrzeuge, durch falsche Kombinationen von Rad und Reifen oder manipulierte Auspuffanlagen. 15 davon durften deshalb gar nicht mehr weiterfahren. Die Autos wurden durch einen Gutachter untersucht, den Motorradfahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.
An sechs Motorrädern wurde festgestellt, dass die Reifen abgefahren waren.
Die Halter der Fahrzeuge sehen Bußgeldverfahren entgegen.
Weiterhin wurden 30 Mängelberichte gefertigt. Die Halter müssen damit später nachweisen, dass sie die Mängel am Fahrzeug behoben haben.
5 Fahrzeugführer sehen einer Anzeige entgegen, weil sie durch sogenanntes „Posing“, also unnötigem Gasgeben, anderen imponieren wollten.

Im Stadtgebiet Göppingen lieferten sich der Fahrer eines Minicoopers und ein Motorradfahrer ein illegales Straßenrennen. Sie sehen nun einer Anzeige entgegen, die empfindliche Strafen und führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Zudem wurde an den Punkten, an denen die Polizei in jüngster Zeit erhebliche Verstößen erkannte, die Geschwindigkeit überwacht. Deshalb musste die Polizei 13 Fahrer anzeigen. 1 davon erwartet nun ein Fahrverbot. Der unrühmliche Spitzenreiter wurde mit 125 km/h auf dem „Aasrücken“ bei GP-Hohenstaufen gemessen.

Außerdem wurden 2 Fahrzeugführer festgestellt, die sich trotz vorherigem Konsum von Betäubungsmitteln ans Steuer gesetzt hatten.
4 Fahrer hantierten mit dem Handy, ein Fahrer aus der Schweiz musste die 125 Euro vor Ort sofort bezahlen, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Des Weiteren waren 3 Fahrer ohne Sicherheitsgurt unterwegs, auch ein kleines Kind war ungesichert.

Die Polizei kündigt jetzt weitere Kontrollen dieser Art an. Zur Sicherheit aller.

An eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse können Bürger auch weiterhin auffällige Autos melden. Hinweise mit Tag, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen, Farbe und Typ des Fahrzeugs und einer Beschreibung des auffälligen Verhaltens können an ulm.pp.poser@polizei.bwl.de gesandt werden. Natürlich nimmt die Polizei diese Hinweise auch telefonisch (Tel. 0731/1880) oder persönlich entgegen. Sie bittet aber darum, zeitlich dringende Ereignisse nicht per E-Mail, sondern telefonisch zu melden.

Anbau, Umbau – aber sicher!

Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtliche Zulässigkeit zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, können sie zum erheblichen Risiko im Straßenverkehr werden. Deshalb drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Autos und Tuningteile werden ständig weiterentwickelt und müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Für die Herstellung von Neufahrzeugen gibt es in Europa vereinheitlichte Richtlinien – das Endprodukt ist ein „europäisch typgenehmigtes Neufahrzeug“. Damit möchte sich aber nicht jeder zufriedengeben und wünscht sich beispielsweise schöne Alu-Räder, ein Karosserie-Kit oder ein Sportfahrwerk. Jedoch müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, denn der Gesetzgeber lässt nur Tuning- und Zubehörteile zu, die erforderliche Prüfdokumente besitzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit auch nach der Umrüstung gewährleistet bleibt und sich die sogenannten „wesentlichen Umweltwerte“ eines Fahrzeuges (Abgas- und Geräuschwerte) nicht über die zulässigen Grenzwerte hinaus verändern. Aber nicht jedes Tuning- oder Zubehörprodukt kann bedenkenlos gekauft und für eine Fahrzeug-Umrüstung eingesetzt werden. Neben vielen verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen sind auf dem Tuning-Markt leider auch Anbieter von minderwertigen oder sogar illegalen Produkten zu finden, die mit unseriösen und scheinbar preiswerten Angeboten locken. Deshalb rät die Polizei, nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren zu kaufen. „Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann.
Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen“, so die Polizei weiter.

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Dominik Kocur / Wolfgang Jürgens, Polizeipräsidium Ulm

Polizeipräsidium Ulm, Polizeiführer vom Dienst (U.Hä.)
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