PD Limburg-Weilburg – Polizeipräsidium Westhessen
Limburg (ots)
Betrunken Verkehrsunfall verursacht
Am Freitag, 15.04.2022, befuhr um 01.43 Uhr eine 36-jährige Pkw- Fahrerin aus Elz die Weberstraße, aus Richtung Niedererbach kommend, in Richtung Ortsmitte Elz. In Höhe von Haus Nr. 89 kam sie auf Grund von Alkoholeinwirkung nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte dort mit einem geparkten Fahrzeug. Danach überschlug sich der Pkw der Unfallverursacherin und kam auf dem Dach auf der Weberstraße zum Stehen. Die Fahrerin wurde bei dem Verkehrsunfall schwer verletzt. Da sie unter Alkoholeinfluss stand, wurde bei ihr eine Blutentnahme durchgeführt. Der Sachschaden wurde insgesamt auf ca. 13.000 Euro geschätzt.
Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person auf der L 3030 in der Gemarkung Hünfelden
Am Donnerstag, 14.04.2022, befuhr um 18.02 Uhr eine 18- jährige Pkw-Fahrerin aus Limburg die L 3030, aus Richtung Hof Gnadenthal kommend, in Richtung Hünfelden- Dauborn. In einer Linkskurve geriet sie auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern, kam nach links von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit ihrem Pkw im angrenzenden Straßengraben. Die junge Fahrerin wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der Sachschaden am Pkw wurde auf ca. 5000 Euro geschätzt.
Verkehrsunfall mit einem leichtverletzten Beteiligten in 35794 Mengerskirchen, L 3109 km 1,200, Donnerstag, 14.04.2022 18:12 Uhr
Ein 47-jähriger PKW-Fahrer aus Mengerskirchen und eine 21-jährige PKW-Fahrerin aus Löhnberg befuhren in genannter Reihenfolge die L 3109 aus Richtung Waldernbach kommend in Fahrtrichtung Merenberg. Auf Höhe km 1,200 beabsichtigte der 47-jährige nach rechts in einen Feldweg abzubiegen. Das wurde durch die nachfolgende 21-Jährige zu spät gesehen und es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Das Fahrzeug der 21-Jährigen wurde nach rechts von der Straße abgewiesen und prallte dort gegen einen Baum.
Beide Fahrzeugführer wurden durch den Unfall leicht verletzt. Sie wurden beide kurz im Krankenhaus behandelt und dann von dort entlassen.
Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 11.000,- EUR.
Folgenlose Trunkenheitsfahrt, zudem noch unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis in 65606 Villmar, Brotweg, Donnerstag, 14.04.2022, 17:11 Uhr
Im Rahmen der Streife fiel Beamten der Polizeistation Weilburg eine 38-jährige PKW-Fahrerin auf. Diese wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrerin unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Zudem ist die Fahrerin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Sie muss sich jetzt einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt und Besitz von Betäubungsmitteln verantworten.
Rollerdiebstahl in Hadamar
In der Zeit zwischen Dienstag, 12.04.2022, 19.00 Uhr bis Mittwoch, 13.04.2022, 09.30 Uhr wurde ein in Hadamar in der Schlossgasse abgestellter Piaggio-Roller, Farbe schwarz, entwendet. Täterhinweise unter Tel.-Nr.:06431/91400 an die Polizeistation Limburg erbeten.
Nicht angemeldetes „Osterfeuer“ eines Anwohners der Grundbachstraße in 35781 Weilburg artet aus, Donnerstag, 14.04.2022, 21:15 Uhr
Ein Anwohner der Grundbachstraße zündete einen Baum und aufgehäuftes Gestrüpp an und wollte laut eigenen Angaben ein Osterfeuer damit darstellen. Zu diesem Zeitpunkt stand er unter Alkoholeinfluss. Eine Genehmigung für dieses Feuer lag nicht vor. Von diversen weiteren Anwohnern wurde das Feuer wegen Funkenflug und starker Rauch-und Geruchsentwicklung an die Feuerwehr gemeldet, die ausrückte und das Feuer löschte. Der Anwohner wurde auf das Verbot des Verbrennens hingewiesen. Noch während die Feuerwehr ihre Gerätschaften einpackte zündete der Anwohner das Feuer erneut an, so dass die Feuerwehr wieder tätig werden musste. Trotz ausgesprochenen Platzverweis wollte der Anwohner das Feuer wieder anfachen und musste danach in den hiesigen Gewahrsam eingeliefert werden. Hier deutete er an weiterhin in der Nacht das Feuer wieder anzuzünden. Nachdem die Alkoholeinwirkung nachließ, konnte der Anwohner wieder nach Hause entlassen werden, ihn erwartet nun eine Anzeige und die Begleichung der Einsatzkosten.
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