POL-KI: 220414.1 Heikendorf: Ermittlungen führen zu heranwachsendem Einbrecher


Polizeidirektion Kiel

Heikendorf (ots)

In der vergangenen Woche kam es am Donnerstag und Freitag zu mehreren Wohnungseinbruchdiebstählen in Heikendorf. Nach Hinweisen von Zeuginnen und Zeugen sowie umfangreicher Ermittlungen der Polizei konnte nun ein mutmaßlicher Täter ermittelt werden.

Am vergangenen Donnerstag, dem 08.04.2022, kam es gegen 11:00 Uhr zu einem Einbruch in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Straße Roesoll. Eine aufmerksame Nachbarin bemerkte den Täter und konnte ihn fotografieren. Dennoch entkam der Täter unerkannt.

In der darauffolgenden Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 09.04.2022, kam es gegen 03:30 Uhr zunächst zu einem versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Straße Poggenbarg. Hier wurde der Täter durch einen Nachbarn aufgeschreckt und ergriff die Flucht, noch ehe es ihm gelang, in das Gebäude einzudringen.

Etwas später in derselben Nacht, gegen 04:50 Uhr, bemerkten Hausbewohner in einem Einfamilienhaus in der Straße Stückenberg, dass sich eine männliche Person unberechtigt im Haus befindet. Der Täter konnte hier ebenfalls unerkannt flüchten.

Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizei Heikendorf erkannten auf dem Foto der Tat in der Straße Roesoll einen polizeibekannten 18-Jährigen. Weitere sich anschließende Ermittlungen verdichteten die Hinweise, dass der Heranwachsende auch für die Taten in den Straßen Poggenbarg und Stückenberg als Täter in Betracht kommen könnte.

Bei einer von einem Bereitschaftsrichter des Amtsgerichtes Kiel angeordneten Wohnungsdurchsuchung des beschuldigten 18-Jährigen fanden Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeistationen Heikendorf und Dietrichsdorf umfangreiche Beweismittel, u.a. auch Stehlgut, auf. Darüber hinaus fanden sie Betäubungsmittel und ein verbotenes Messer.

Die Kriminalpolizei Plön hat Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einbruchs in dauerhaft genutzte Privatwohnungen eingeleitet. Die Polizei Heikendorf ermittelt darüber hinaus wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der Beschuldigte aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Björn Gustke

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