Neuregelung Umweltbonus: „Bärendienst für den Klimaschutz“


Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Bonn (ots)

Auf scharfe Kritik beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stößt der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Neuregelung des Umweltbonus. Demnach soll das Datum des Förderantrags maßgebend für die Förderbedingungen bleiben, die Antragstellung setzt aber die Fahrzeugzulassung voraus. Der ZDK hingegen fordert, wegen der langen Lieferzeiten das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebend festzulegen, damit Kunden und Händler Planungssicherheit bekommen. Im Entwurf des BMWK heißt es dazu, dass die Wiedereinführung eines zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. Darüber hinaus sollen ab dem 1.1.2023 Plug-in-Hybride (PHEV) nicht mehr gefördert werden, weil laut dem BMWK-Entwurf eine Förderung von PHEV in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt hätte.

„Mit diesen Vorschlägen erweist das BMWK dem Klimaschutz einen Bärendienst“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Das Beharren auf dem Zulassungsdatum ist ein Sieg behördlicher Bequemlichkeit über die Erfordernisse der Praxis und des Vertrauensschutzes. Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug bestellt, erwirbt jetzt nur noch ein Los zur Teilnahme an der Förderlotterie. Das wird den Absatz dieser Fahrzeuge zunehmend bremsen.“

Auch der Förderungs-Stopp der Plug-in-Hybride ist aus Sicht des ZDK nicht nachzuvollziehen. „Die Plug-in-Hybride öffnen den niedrigschwelligen Einstieg in die Elektromobilität und bieten zurzeit die einzige Möglichkeit, lokal emissionsfreies Fahren mit Langstreckentauglichkeit zu verbinden“, so Peckruhn. „Es ist naiv zu glauben, dass die PHEV-Interessenten sich jetzt kollektiv für rein batterieelektrische Fahrzeuge entscheiden. Stattdessen werden sich viele Menschen entweder für einen neuen Verbrenner oder die Weiternutzung des bisherigen Verbrenners entscheiden.“

Der ZDK-Vizepräsident ruft die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dringend dazu auf, diese für Kundinnen und Kunden sowie den Fahrzeughandel wichtigen Aspekte in der anstehenden Ressortabstimmung zu berücksichtigen.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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