Erzbistum Köln zahlt eine Million Euro für überschuldeten Priester / Zuwendung aus …


Kölner Stadt-Anzeiger

Köln (ots)

Nach umstrittenen Zahlungen für Missbrauchsgutachten und Krisen-PR in Millionenhöhe sieht sich die Spitze des Erzbistums Köln dem Vorwurf eines weiteren rechtswidrigen Zugriffs auf ein bischöfliches Sondervermögen ausgesetzt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, geht es um einen Betrag von 1,15 Millionen Euro. Mit etwa der Hälfte dieser Summe stand das Erzbistum für Schulden eines Priesters aus dem Erzbistum ein, die unter anderem durch Glücksspiel entstanden sein sollen. Das Erzbistum habe dem Geistlichen in einer außergewöhnlichen seelischen Notlage helfen wollen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf einen Beteiligten. Der Vorgang nahm seinen Ausgang noch in den letzten Jahren des früheren Erzbischofs Kardinal Joachim Meisner, wurde aber von seinem Nachfolger Rainer Woelki nach dessen Amtsantritt 2014 mitgetragen. Die Schulden des Geistlichen in Höhe knapp 500.000 Euro seien von Juli 2015 bis Juni 2016 in fünf Tranchen getilgt worden, bestätigte das Erzbistum der Zeitung. Die Mittel seien „mit Rücksicht auf das Gemeindeleben“ bereitgestellt worden. Wegen einer nicht erfolgten Versteuerung der Zuwendung zahlte das Erzbistum Nach einer Selbstanzeige 2020 bei den Finanzbehörden 650.000 Euro Lohnsteuer inklusive Zinsen nach.

Sämtliche Beträge wurden dem sogenannten BB-Fonds des Erzbischofs „für besondere Bedürfnisse“ entnommen, aus dem das Erzbistum auch die Entschädigungen für zahlt. In die Transaktion waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht eingebunden. Das Bistum erklärte dazu, dass „hier keine Gremien beteiligt werden mussten“. Dem widerspricht der Münsteraner Kirchenrechtsprofessor Thomas Schüller. „Die Auskunft des Erzbistums zeigt eine erschreckende Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen“,

sagte Schüller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Eine Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002 bestimmt, dass das „Einstehen für fremde Verbindlichkeiten“ zu den „Akten der außerordentlichen Vermögensverwaltung“ gehört. Laut Schüller hätte damit auch die Finanzspritze für den in Nöte geratenen Priester – unabhängig von der Höhe der Summe – den Aufsichtsgremien vorgelegt werden müssen. „Das Agieren der Bistumsleitung in diesem Fall ist eindeutig rechtswidrig“, so Schüller.

Während Woelkis mehrmonatiger „Auszeit“ hatte Bistumsverwalter Rolf Steinhäuser mit Blick auf die Zustimmungspflicht der Gremien zu Entnahmen aus dem BB-Fonds in Millionenhöhe für Missbrauchsgutachten und Krisen-PR zwei Rechtsgutachten angefordert und nach Rom gesandt. Für die weitere Aufklärung sollte nach Vorgabe des Vatikans Woelkis Rückkehr abgewartet werden.

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