Für Klimaschutz im Gebäudesektor: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen …


Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

  • Klimaziele im Gebäudesektor erneut verfehlt, Politik versäumt weiter wirksame Maßnahmen
  • DUH fordert fossilfreie Neuausrichtung der Förderung und ordnungsrechtliche Vorgaben für den Gebäudebestand noch vor der Sommerpause
  • DUH-Bundesgeschäftsführerin Metz: „Die zuständigen Ministerien von Geywitz und Habeck sehen tatenlos zu, wie die Klimaschuld im Gebäudesektor von Tag zu Tag wächst.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen das Bundesbauministerium eingereicht, um den Klimaschutz-Stillstand im Gebäudesektor zu beenden. Das heutige Gutachten des Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung bestätigt: Zum zweiten Mal in Folge hat der Gebäudesektor im vergangenen Jahr sein Klimaziel krachend verfehlt – um 2 Millionen Tonnen CO2. Infolgedessen müssen die zuständigen Ministerien Bau und Klima jetzt innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm mit schnell wirksamen Maßnahmen vorlegen. Damit dieses Sofortprogramm nicht genauso unzureichend und damit gesetzeswidrig wird wie das aus dem Vorjahr, enthält die Klage der DUH klare Forderungen. Dazu gehören allen voran ordnungsrechtliche Instrumente für den Gebäudebestand sowie der konsequente Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die zuständigen Ministerien von Geywitz und Habeck sehen tatenlos zu, wie die Klimaschuld im Gebäudesektor von Tag zu Tag wächst. Diesen Zauderkurs kann sich das Klima aber nicht mehr leisten. Was wir in den vergangenen Jahren nicht zielkonform eingespart haben, kommt in den kommenden Jahren als zusätzliche Last obendrauf. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, wird sich diese Situation fortschreiben. Der Handlungsdruck ist enorm – und scheint trotzdem nicht in den verantwortlichen Ministerien angekommen zu sein. Das hat zuletzt das Osterpaket wieder deutlich vor Augen geführt, in dem wir Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor schmerzlich vermisst haben. Wir sehen keinen anderen Weg, als die Bundesregierung jetzt über den Klageweg in die Pflicht zu nehmen.“

Die Klage der DUH geht auf das unzureichende Sofortprogramm der Bundesregierung aus dem Vorjahr zurück, das im vergangenen Sommer durch den Expertenrat für Klimafragen abgelehnt wurde. Seitdem hat es die Bundesregierung versäumt, zusätzliche Maßnahmen zu verabschieden, geschweige denn umzusetzen.

Remo Klinger, Rechtsanwalt: „Mit der Klage fordern wir die Einhaltung geltenden Rechts. Dass es im Jahr 2020 zu einer Überschreitung der Treibhausgasmengen im Gebäudebereich gekommen ist, war ein Gesetzesverstoß. Danach war ein Sofortprogramm aufzustellen, das geeignet ist, zukünftige Überschreitungen zu verhindern. Dazu taugt das Sofortprogramm nicht, womit der nächste Gesetzesverstoß vorliegt. Die jetzt durch den Expertenrat bestätigte Überschreitung der Treibhausgasmengen im Jahr 2021 ist ein weiterer Gesetzesverstoß, der gerichtliche Abhilfe erforderlich macht.“

Um die Klimaziele zu erreichen, muss das Sofortprogramm aus Sicht der DUH folgende wesentliche Aspekte beinhalten:

  • Der Energiebedarf der Gebäude muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen die Effizienzanforderungen für Neubau und Bestand an die klimapolitische Zielsetzung angepasst werden (für Neubau Effizienzhaus 40 Standard, für Sanierungen Effizienzhaus 55 Standard). Gleichzeitig muss die nationale Umsetzung der Mindesteffizienzstandards für den Bestand noch im diesem Jahr im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben werden.
  • Eine Aufstockung der Fördermittel auf etwa 25 Milliarden Euro muss Bauwillige und Eigentümer bei der Erfüllung der Standards unterstützen. Zu niedrige Standards dürfen nicht mehr gefördert werden. Gleichzeitig muss es einen sofortigen Förderstopp für fossile Heizungen geben – im letzten Jahr erhielten noch über 35.000 fossile Heizungsanlagen Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
  • Ein Einbaustopp für fossile Heizungen muss sofort greifen. Dazu gehört ein sofortiges Einbauverbot von Gasheizungen im Neubau verbunden mit einem erneuerbaren Prüfauftrag und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans bei jedem Heizungstausch im Bestand.

Hintergrund:

Die DUH hat bereits zwei weitere Klagen eingereicht, mit der sie die Einhaltung der Klimaziele erreichen möchte. Im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor verklagt. Im März 2021 hat die DUH erneut vor dem OVG geklagt, um eine übergreifende Einhaltung der Klimaziele sicherzustellen. Mit der heutigen Klage möchte die DUH die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor sowie die Aufstellung eines wirksamen Sofortprogrammes erreichen.

Links:

Die Klageschrift, die DUH-Blaupause für klimaneutrales Wohnen sowie das DUH-Sofortprogramm für Gebäude finden Sie hier: http://l.duh.de/p220413

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
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