Anspruch / Kommentar von Christian Matz zu Anne Spiegels Übergangsgeld


Allgemeine Zeitung Mainz

Mainz (ots)

Familienministerin Anne Spiegel ist zurückgetreten, nach nur knapp vier Monaten. Nun kritisiert der Steuerzahlerbund, dass sie trotz kurzer Amtszeit Anspruch auf ein Übergangsgeld hat von geschätzt bis zu 70 000, 80 000 Euro. Sicherlich muss man Spiegel sehr viel vorwerfen im Zusammenhang mit der Ahr-Flut: Am Katastrophentag die Flucht aus der Verantwortung der für Hochwasserwarnungen zuständigen Ministerin; Sorgen ums eigene Image am Morgen danach; ein langer Urlaub inmitten der Krise; Abwesenheit bei Kabinettssitzungen; zunächst Abstreiten dieser Abwesenheit; generell Selbstüberschätzung bei der Übernahme wichtiger Ämter. Und zuletzt ein sehr Ich-bezogener, die eigene Familie instrumentalisierender Auftritt, ohne dabei ein Wort für die Flutopfer übrig zu haben. Für die damals an einen eigenen Urlaub nicht zu denken war. Aber: Dass sie nun Anspruch auf Übergangsgeld hat, darf man ihr nicht vorwerfen. Diese Regel reicht über Spiegel hinaus. Im Ministergesetz ist festgelegt, dass Amtsinhaber je nach Amtszeit nach ihrem Ausscheiden zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Übergangsgeld bekommen können. In der Zeit können sie sich einen neuen Job suchen. Im Fall Spiegel ist das ein Betrag von bis zu drei ganzen und drei halben Monatsgehältern, private Einkünfte werden verrechnet. Eine Art „Abfindung“, wie sie bei (Top-)Jobs in der freien Wirtschaft üblich ist. Wer dies Spitzenpolitikern verwehren will – die mit Blick auf ihre Verantwortung und Aufgabenfülle vergleichsweise unterbezahlt sind -, der muss sich auch die Frage stellen, wer ein solches Amt dann noch übernehmen will. Antwort: noch weniger qualifizierte Topleute als heute.

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