LG Berlin: Kunde von S-Kreditpartner über Widerrufsrecht kostenfrei Auto gefahren


Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Hamburg (ots)

Das Landgericht Berlin hat in seinem aktuellen Urteil vom 08.04.2022 – 10 O 27/21 – festgestellt, dass ein Kunde der S-Kreditpartner GmbH sein Verbraucher-Widerrufsrecht bezogen auf eine Kfz-Finanzierung aus dem Jahr 2017 wirksam ausgeübt hat und dem Finanzierungsgeber keine Gegenansprüche auf Ersatz des Fahrzeugwertverlusts zwischen Finanzierungsbeginn und Rückgabe zustehen.

Der von HAHN Rechteanwälte vertretene Kläger erwarb im Mai 2017 einen gebrauchten Pkw der Marke Land Rover zu einem Kaufpreis von 29.000,00 Euro. Er leistete eine Anzahlung in Höhe von 2.000,00 Euro und finanzierte den Restkaufpreis durch den streitgegenständlichen Autokredit der S-Kreditpartner GmbH. Mit Schreiben vom 30.11.2018 erklärte der Kläger den Widerruf seiner auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Erklärung. Die Bank nahm daraufhin zwar den finanzierten Pkw entgegen. Sie war jedoch nicht bereit, die weiteren Rechtsfolgen des Widerrufs zu akzeptieren, dass sie ohne Abzüge für die Nutzung des Pkws und den allgemeinen Wertverlust seit dem Kauf bzw. dem Finanzierungsbeginn alle auf den Finanzierungsvertrag geleisteten Raten sowie auch die Anzahlung zurückzuzahlen hatte.

Das Landgericht bestätigte die von HAHN Rechtsanwälte im Prozess vertretene Rechtsauffassung zu den Rechtsfolgen des erklärten Widerrufs. Es verurteilte die Bank antragsgemäß zur Rückzahlung in Höhe von insgesamt 8.185,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die S-Kreditpartner GmbH habe keinerlei Gegenansprüche für die Nutzung des Fahrzeugs und den Wertverlust. „Ein vergleichbares Urteil haben wir kürzlich beim Landgericht Aachen gegen die BNP Paribas S.A. als Rechtsnachfolgerin der Commerz Finanz erstritten“, kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte die Entscheidung. „Auch in Fällen der vorliegenden Art kann der Verbraucher sein Fahrzeug über den sogenannten Widerrufsjoker an die finanzierende Bank zurückgeben, ohne dass die Bank Gegenansprüche auf Ersatz des Fahrzeugwertverlusts zwischen Finanzierungsbeginn und Rückgabe hat.“

Mit mehr als 100 erstrittenen Entscheidungen zum Widerruf von Darlehensverträgen in den letzten Jahren ist HAHN Rechtsanwälte gemessen hieran Deutschlands erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei in diesem Bereich. Derzeit bietet die Kanzlei interessierten Verbrauchern kostenfreie Erstbewertungen hinsichtlich der zu prüfenden Rechtsfragen an, ob ein Widerruf ihres Autokredits auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen möglich ist und welche finanziellen Vorteile der Widerruf im konkreten Einzelfall bringt. Möglichkeiten ergeben sich nicht nur bei den Finanzierungen der S-Kreditpartner GmbH und der Commerz Finanz, sondern auch bei Kreditverträgen z.B. der Mercedes-Benz Bank AG, der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH oder auch der Santander Consumer Bank AG.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell



Source link