HZA-LA: Landshuter Zoll kontrolliert Friseurhandwerk


Hauptzollamt Landshut

HZA-LA: Landshuter Zoll kontrolliert Friseurhandwerk

Landshut (ots)

Knapp 100 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen ca. 
220 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von 
Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des 
Hauptzollamts Landshut in ganz Niederbayern sowie den Landkreisen 
Dachau, Freising und Erding überprüft. Die Prüfungen waren Teil von 
bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS 
kontrollierten insbesondere die Einhaltung 
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug 
von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die 
Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem 
Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ergaben sich dabei 21 Verstöße in 
diesen Bereichen. Davon wurde in 13 Fällen die Nichteinhaltung des 
gesetzlichen Mindestlohns festgestellt, der seit dem 1. Januar 2022 
in Höhe von 9,82 Euro je Stunde auch im Friseurhandwerk gilt. 
Die weiteren Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche 
Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen 
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten 
Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein 
wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher 
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut
Telefon: 0871/806-1031
E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de
www.zoll.de

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