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Schweinfurt/ Unter- und Oberfranken (ots)
65 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt kontrollierten am 5. April 2022 Arbeitgeber des Friseurhandwerks und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt wurden 209 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 18 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter*:
- Eine Person gab sich als selbständige Erwerbsperson aus, war aber nach derzeitigen Erkenntnissen als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin abhängig beschäftigt (Scheinselbständigkeit). - Bei einer weiteren Person wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig gezahlt wurden. - Zwei ausländische Friseurinnen oder Friseure konnten für ihre Arbeitsausübung keine arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. - Fünf Verletzungen von Melde- und Aufzeichnungspflichten verzeichnete der Zoll darüber hinaus. - Insgesamt wurden bei der Entlohnung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in fünf Fällen Mindestlöhne nach gesetzlichen Grundlagen (z.B. gesetzlicher oder tariflicher Mindestlohn) unterschritten. - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete fünf Ermittlungen wegen des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) ein.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen kommt.
*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.
Hintergrundinfos:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Unter anderem führen die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
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