Kommentar zur Bund-Länder-Einigung über Ukraine-Flüchtlinge / Titel: Gleiches Recht …


Frankfurter Rundschau

Frankfurt am Main (ots)

Dass Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern unter die Hartz-4-Regeln, ist ein Fortschritt. Erstens passt das Asylrecht nicht für Menschen, die durch einen Krieg vertrieben werden. Zweitens ist das Gesetz maßlos streng gefasst. Es verweigert Asylbegehrenden und Geduldeten Grundrechte wie das auf Bewegungsfreiheit und adäquaten Gesundheitsschutz. Es verhindert Integration.

Der Schritt von Bund und Ländern ist damit mehr als eine Verschiebung der Kostenlast auf den Bund. Mit ihm gesteht die Politik ein, dass das Asylbewerberleistungsgesetz untauglich ist, einer Flüchtlingsgruppe wirklich zu helfen. Aber sie produziert ein Zwei-Klassen-Recht: hier Ukraine-Flüchtlinge, dort Vertriebene aus Syrien, Eritrea, Afghanistan. Es ist Zeit, auch ihnen ihre Würde wiederzugeben und das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

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