Fake-Klimastiftung MV: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Einrichtung eines …


Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

  • DUH begrüßt Fehlereingeständnis zur Einrichtung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, Schwesig muss nun Antrag auf Abweisung der DUH-Klage gegen Zulassung der Fake-Stiftung zurückziehen
  • Rechtsauffassung der DUH bestätigt: Stiftung diente allein dem Fertigbau von Nord Stream 2 und missbraucht damit Stiftungsrecht
  • Angekündigter Untersuchungsausschuss ist richtiges Mittel, um Einflussnahme russischer Netzwerke in Mecklenburg-Vorpommern aufzuarbeiten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Ankündigung des mecklenburgischen Landtages zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um die Fake-Stiftung Klima- und Umweltschutz MV zu überprüfen. Initiiert wurde der Ausschuss durch die Landtagsfraktionen von den Grünen, CDU und FDP. Parallel hat sich die DUH heute in einem offenen Brief an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gewandt. Nachdem die Ministerpräsidentin in einer Pressekonferenz Ende März eingeräumt hatte, dass die Gründung der Stiftung ein Fehler war, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband sie nun auf, ihren Antrag auf Abweisung der Klage gegen die Zulassung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV zurückzuziehen.

„Die Gründung der Fake-Stiftung sollte nie dem Klima- und Umweltschutz dienen, sondern alleine dem Fertigbau des russisch-deutschen Projektes Nord Stream 2. Und das zu Lasten der Demokratie, denn rund um die Stiftung und Nord Stream 2 wimmelt es nur so von intransparenten Geldflüssen und persönlichen Interessenkonflikten. Hier muss dringend aufgeklärt werden. Die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses durch den Landtag ist daher nicht nur wichtig, sondern auch völlig richtig. Bereits Ende März hatte Frau Schwesig eingeräumt, dass die Gründung der Fake-Klimastiftung ein Fehler war. Jetzt müssen den netten Worten Taten folgen. Die Ministerpräsidentin muss ihren Antrag auf Abweisung unserer Klage jetzt zurückziehen und den aktuellen Rechtsstreit beenden. So hat sie die Chance, ihrem damaligen Fehler mit Entschlossenheit entgegenzutreten und eine Niederlage vor Gericht abzuwenden,“ so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Hintergrund:

Die DUH hat im Mai 2021 beim Verwaltungsgericht (VG) Schwerin Klage gegen die Zulassung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV eingereicht. Nach Auffassung der DUH war die Zulassung der Stiftung ein Missbrauch des Stiftungsrechts, da sie tatsächlich alleine dem Fertigbau von Nord Stream 2 dienen sollte, nicht aber dem Klima- und Umweltschutz. Die mecklenburgische Landesregierung hatte daraufhin einen Antrag gestellt, um die Klage der DUH abweisen zu lassen. Das Verfahren ist weiterhin offen. Im Juli 2021 hatte die DUH zudem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht, nachdem das VG Schwerin einen Antrag auf Herstellung einer aufschiebenden Wirkung der Klage nicht anerkannt hatte. Auch dieses Verfahren ist offen.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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